Geringfügig Beschäftigte zahlen auf ihr Einkommen keine Steuern und profitieren von günstigen Regelungen in der Sozialversicherung. Aber wer keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, baut dort auch keine nennenswerten Rentenansprüche auf. Hier hilft die Minijobrente. Sie bietet Minijobbern die Möglichkeit, trotzdem etwas für ihre Altersversorgung zu tun. Das zahlt sich auch für Arbeitgeber aus.
Zum begünstigten Personenkreis zählen vor allem Beschäftigte, die monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Wer ein Bruttoeinkommen zwischen 450,01 und 850 Euro bezieht („Midijobber“), kann ebenfalls eine Minijobrente vereinbaren. Für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln, ist die Minijobrente nicht geeignet.
Ebenso erzielen Arbeitgeber mit einer Minijobrente viele Vorteile. Für sie sinken unter anderem die Kosten je Arbeitsstunde.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf eine Verlängerung der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit. Der Gegenwert für diese Mehrarbeit wird ohne Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht. Auf diese Beiträge müssen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Erst die späteren Rentenzahlungen muss der Arbeitnehmer versteuern.
für den Arbeitnehmer:
zusätzliche Altersvorsorge durch Investition von Zeit
keine Einkommenseinbußen
Status „geringfügig beschäftigt“ bleibt erhalten
keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Sicherheit und Flexibilität
Versorgungsansprüche ab Beginn unverfallbar,
pfändungs und Hartz IV sicher
bei Arbeitgeber oder Statuswechsel Übertragung
der Versorgung möglich
für den Arbeitgeber:
geringere Kosten je Arbeitsstunde
höhere Produktivität je Mitarbeiter
Beiträge sind zu100 Prozent Betriebsausgaben
keine Steuern und Sozialabgaben auf den Beitrag
kein Verwaltungsaufwand
Förderung leistungsfähiger Mitarbeiter
zusätzliche Motivation der Beschäftigten, Bindung an
das Unternehmen